Multiple-Choice Test zum Üben
Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 20 Fragen.
Frage 001/020
Fragenkatalog: TruppmannI
Frage
: 159. Bei einem Feuerwehrdienstunfall
b) muss, sofern ärztliche Hilfe in Anspruch genommen worden ist, spätestens nach drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen eingereicht werden.
d) sind auch bei Bagatellunfällen (mit geringen Verletzungen) die notwendigen bzw. vorgeschriebenen weiteren Maßnahmen einzuleiten.
a) kann bei Bagatellverletzungen auf eine Meldung (Eintrag Verband- bzw. Dienstbuch) verzichtet werden.
c) entscheidet ausschließlich der Ortsbrandmeister, wie im Einzelfall zu verfahren ist.
die Frage 1 jetzt
nicht
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