Multiple-Choice Test zum Üben

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 20 Fragen.

Frage-215
Frage 001/020
Fragenkatalog: TruppmannI
Frage: 159. Bei einem Feuerwehrdienstunfall
 b) muss, sofern ärztliche Hilfe in Anspruch genommen worden ist, spätestens nach drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen eingereicht werden.
 d) sind auch bei Bagatellunfällen (mit geringen Verletzungen) die notwendigen bzw. vorgeschriebenen weiteren Maßnahmen einzuleiten.
 a) kann bei Bagatellverletzungen auf eine Meldung (Eintrag Verband- bzw. Dienstbuch) verzichtet werden.
 c) entscheidet ausschließlich der Ortsbrandmeister, wie im Einzelfall zu verfahren ist.
 die Frage 1 jetzt nicht beantworten, am Ende erneut vorlegen